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   BVerwG, 11.03.1992 - 5 B 32.92   

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BVerwG, 11.03.1992 - 5 B 32.92 (https://dejure.org/1992,5911)
BVerwG, Entscheidung vom 11.03.1992 - 5 B 32.92 (https://dejure.org/1992,5911)
BVerwG, Entscheidung vom 11. März 1992 - 5 B 32.92 (https://dejure.org/1992,5911)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Wegfall des Rechtsschutzinteresses - Prüfung der Klagezulässigkeit in der Berufuungsinstanz - Wahl eines gekündigten Schwerbehinderten in den Betriebsrat

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung der Hauptfürsorgestelle zur Zustimmung zur ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Schwerbehinderten - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der Nichtzulassungsbeschwerde - Wegfall des Rechtsschutzinteresses in der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 3.86

    Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren; Verlust der Anfechtungsbefugnis

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1992 - 5 B 32.92
    Wie die Vorinstanz zutreffend angenommen hat, ist das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis als Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Klage unter anderem dann nicht gegeben, wenn der Kläger mit der Klage eine Verbesserung seiner Rechtsstellung nicht erreichen kann (vgl. BVerwGE 61, 246 [BVerwG 17.12.1980 - 6 C 139/80]; urteil vom 31. Juli 1984 - BVerwG 9 C 156.83 - ), d.h. wenn eine Inanspruchnahme des Gerichts sich als für die subjektive Rechtsstellung des Klägers zur Zeit nutzlos darstellt (BVerwGE 78, 85 [BVerwG 28.08.1987 - 4 N 3/86]).
  • BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 156.83

    Asylrecht - Asylverfahren - Handlungsunfähigkeit - Asylsuchender -

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1992 - 5 B 32.92
    Wie die Vorinstanz zutreffend angenommen hat, ist das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis als Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Klage unter anderem dann nicht gegeben, wenn der Kläger mit der Klage eine Verbesserung seiner Rechtsstellung nicht erreichen kann (vgl. BVerwGE 61, 246 [BVerwG 17.12.1980 - 6 C 139/80]; urteil vom 31. Juli 1984 - BVerwG 9 C 156.83 - ), d.h. wenn eine Inanspruchnahme des Gerichts sich als für die subjektive Rechtsstellung des Klägers zur Zeit nutzlos darstellt (BVerwGE 78, 85 [BVerwG 28.08.1987 - 4 N 3/86]).
  • BVerwG, 17.12.1980 - 6 C 139.80

    Wehrpflicht - Kriegsdienstverweigerung - Zivildienst - Katastrophenschutz

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1992 - 5 B 32.92
    Wie die Vorinstanz zutreffend angenommen hat, ist das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis als Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Klage unter anderem dann nicht gegeben, wenn der Kläger mit der Klage eine Verbesserung seiner Rechtsstellung nicht erreichen kann (vgl. BVerwGE 61, 246 [BVerwG 17.12.1980 - 6 C 139/80]; urteil vom 31. Juli 1984 - BVerwG 9 C 156.83 - ), d.h. wenn eine Inanspruchnahme des Gerichts sich als für die subjektive Rechtsstellung des Klägers zur Zeit nutzlos darstellt (BVerwGE 78, 85 [BVerwG 28.08.1987 - 4 N 3/86]).
  • BGH, 08.03.1979 - VII ZR 48/78
    Auszug aus BVerwG, 11.03.1992 - 5 B 32.92
    Ob dies der Fall ist, hat als Sachurteilsvoraussetzung auch das Berufungsgericht zu prüfen (vgl. BGH, Urteil vom 8. März 1979 - VII ZR 48/78 - <NJW 1980, 520> mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 07.12.1977 - V BLw 16/77

    Gerichtliche Zustimmung zu einem Erbvertrag - Bestimmung des Hoferben durch

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1992 - 5 B 32.92
    Anlaß dazu besteht etwa dann, wenn im Berufungsverfahren zweifelhaft geworden ist, ob das Rechtsschutzinteresse des Klägers, das im Verfahren erster Instanz außer Frage gestanden hatte, im Hinblick auf ein später eingetretenes Ereignis noch fortbesteht (s. auch BGH, Beschluß vom 7. Dezember 1977 - V BLw 16/77 - <MDR 1978, 566>).
  • BFH, 13.07.2016 - XI R 23/12

    Kindergeld: Vorrangige Anspruchsberechtigung des im anderen EU Mitgliedstaat

    a) Das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis fehlt z.B. dann, wenn die Rechtsverwirklichung im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts bereits erreicht worden ist (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 18. Februar 1994 VIII B 46/92, BFH/NV 1994, 728, unter 1., Rz 14; vom 11. September 2013 I B 179/12, BFH/NV 2014, 48, Rz 13; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 15. Januar 1999  2 C 5.98, Buchholz 310 § 42 Abs. 1 VwGO Nr. 1, Rz 10 ff.; Gräber/Herbert, Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., Vor § 33 Rz 19), d.h. wenn die klagende Partei mit der Klage eine Verbesserung ihrer Rechtsstellung nicht erreichen kann (vgl. z.B. Braun in Hübschmann/Hepp/ Spitaler, § 40 FGO Rz 165; BVerwG-Beschlüsse vom 11. März 1992  5 B 32.92, Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 254, Rz 4; vom 27. Juli 2005  6 B 37.05, juris, Rz 6).
  • BVerwG, 27.07.2005 - 6 B 37.05
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass das allgemeine Rechtsschutzinteresse für eine Anfechtungsklage dann nicht gegeben ist, wenn der Kläger mit der Klage eine Verbesserung seiner Rechtsstellung nicht erreichen kann, wenn also die Inanspruchnahme des Gerichts sich als für die subjektive Rechtsstellung des Klägers zurzeit nutzlos darstellt (vgl. Beschluss vom 11. März 1992 BVerwG 5 B 32.92 Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 254 S. 37 f.; Urteil vom 17. Dezember 1980 BVerwG 6 C 139.80 BVerwGE 61, 246 ; Beschluss vom 28. August 1982 BVerwG 4 N 3.86 BVerwGE 78, 85 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.01.2005 - 8 S 2720/04

    Kein baurechtlicher Nachbarschutz im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren bei

    Dieses ist u. a. dann (ausnahmsweise) nicht gegeben, wenn der Rechtsuchende mit seinem Begehren eine Verbesserung seiner Rechtsstellung nicht erreichen kann (BVerwG, Beschluss vom 11.3.1992 - 5 B 32.92 - Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 254 m.w.N.), d. h. wenn eine Inanspruchnahme des Gerichts sich als für seine subjektive Rechtsstellung nutzlos darstellt (BVerwG, Beschluss vom 28.8.1987 - 4 N 3.86 - BVerwGE 78, 85, 91).
  • BVerwG, 11.05.1998 - 9 B 409.98

    Ausländerrecht - Duldung bei tatsächlicher Unmöglichkeit der Abschiebung,

    (Zum Fehlen des Rechtsschutzbedürfnisses, wenn auch ein Erfolg der Klage die Rechtsstellung des Klägers nicht zu verbessern vermag, vgl. beispielsweise Urteil vom 17. Januar 1989 - BVerwG 9 C 44.87 - BVerwGE 81, 164 und Beschluß vom 11. März 1992 - BVerwG 5 B 32.92 - Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 254).
  • VG Köln, 19.09.2012 - 21 K 7809/10

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse wegen der Gefahr des neuerlichen Erlasses

    Ständige Rechtsprechung, vgl. etwa Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, Beschluss vom 27. Juli 2005 - 6 B 37.05 -, Juris (dort Rn. 6), unter Hinweis auf seine Entscheidungen vom 11. März 1992 - 5 B 32.92 -, Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 254 = Juris (dort Rn. 4), vom 17. Dezember 1980 - 6 C 139.80 -, Buchholz 448.0 § 26 WPflG Nr. 33 = Juris, und vom 28. August 1982 - 4 N 3.86 -, Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 74 = Juris (dort Rn. 18 f.).
  • VGH Bayern, 21.10.2020 - 15 B 19.1591

    Zurückweisung der Berufung: unzulässige Verpflichtungsklage (hier: hinreichende

    Die Inanspruchnahme des Gerichts stellt sich als für die subjektive Rechtsstellung des Klägers zurzeit nutzlos dar (vgl. BVerwG, B.v. 11.3.1992 - 5 B 32.92 - Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 254 = juris Rn. 4 m.w.N.; vgl. auch VG Schleswig, U.v. 4.6.2013 - 2 A 29/12 - juris Rn. 19 ff.; Rennert in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, Vorb.
  • BVerwG, 25.07.2005 - 6 B 37.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Darlegungserfordernis

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass das allgemeine Rechtsschutzinteresse für eine Anfechtungsklage dann nicht gegeben ist, wenn der Kläger mit der Klage eine Verbesserung seiner Rechtsstellung nicht erreichen kann, wenn also die Inanspruchnahme des Gerichts sich als für die subjektive Rechtsstellung des Klägers zurzeit nutzlos darstellt (vgl. Beschluss vom 11. März 1992 - BVerwG 5 B 32.92 - Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 254 S. 37 f.; Urteil vom 17. Dezember 1980 - BVerwG 6 C 139.80 - BVerwGE 61, 246 [BVerwG 17.12.1980 - 6 C 139/80]; Beschluss vom 28. August 1982 - BVerwG 4 N 3.86 - BVerwGE 78, 85 [BVerwG 28.08.1987 - 4 N 3/86]).
  • VG Freiburg, 25.01.2017 - 7 K 1674/14

    Verlängerung eines Hauptbetriebsplans - Bindung an frühere Zulassungsentscheidung

    "In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass das allgemeine Rechtsschutzinteresse für eine Anfechtungsklage dann nicht gegeben ist, wenn der Kläger mit der Klage eine Verbesserung seiner Rechtsstellung nicht erreichen kann, wenn also die Inanspruchnahme des Gerichts sich als für die subjektive Rechtsstellung des Klägers zurzeit nutzlos darstellt (vgl. Beschluss vom 11. März 1992 - BVerwG 5 B 32.92 - Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 254 S. 37 f.; Urteil vom 17. Dezember 1980 - BVerwG 6 C 139.80 - BVerwGE 61, 246 ; Beschluss vom 28. August 1982 - BVerwG 4 N 3.86 - BVerwGE 78, 85 ).
  • BVerwG, 19.07.2005 - 6 B 38.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die Rüge

    Danach ist das vom Gericht von Amts wegen zu prüfende allgemeine Rechtsschutzinteresse als Voraussetzung der Zulässigkeit einer Klage unter anderem dann nicht gegeben, wenn der Kläger mit der Klage eine Verbesserung seiner Rechtsstellung nicht erreichen kann, wenn also die Inanspruchnahme des Gerichts sich als für die subjektive Rechtsstellung des Klägers zurzeit nutzlos darstellt (vgl. Beschluss vom 11. März 1992 - BVerwG 5 B 32.92 - Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 254 S. 37 f.; Urteil vom 17. Dezember 1980 - BVerwG 6 C 139.80 - BVerwGE 61, 246 ; Beschluss vom 28. August 1987 - BVerwG 4 N 3.86 - BVerwGE 78, 85 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.12.2012 - 2 O 128/12

    Rechtsschutzbedürfnis für wiederholten Antrag auf Bewilligung von

    Das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis als Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Klage ist unter anderem dann nicht gegeben, wenn der Kläger mit der Klage eine Verbesserung seiner Rechtsstellung nicht erreichen kann, d.h. wenn eine Inanspruchnahme des Gerichts sich als für die subjektive Rechtsstellung des Klägers zurzeit nutzlos darstellt (BVerwG, Beschl. v. 11.03.1992 - 5 B 32.92 -, Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 254).
  • OVG Thüringen, 29.07.2021 - 1 EO 201/21

    Drittschützende Wirkung von Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung

  • VG Köln, 10.06.2015 - 21 K 4178/14

    Prüfung der Notwendigkeit von durch ein Zusammenschlussvorhaben veranlassten

  • VG München, 13.09.2018 - M 29 SN 18.4199

    Aufschiebende Wirkung der Klage gegen einen Bauvorbescheid

  • VG Berlin, 12.11.2021 - 12 K 196.19
  • VG Köln, 16.06.2011 - 21 L 154/11

    Zulässigkeit einer Anfechtungsklage gegen einen erledigten Verwaltungsakt der

  • VG Berlin, 14.12.2021 - 12 K 466.18
  • VG Ansbach, 11.11.2019 - AN 17 S 19.01415

    Unzulässigkeit eines Antrages einer Gemeinde gegen die Verfüllung von

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